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LG Regensburg, 26.01.2009 - 7 T 517/08 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Straubing, 29.10.2008 - 3 M 781/08
- LG Regensburg, 26.01.2009 - 7 T 517/08
- OLG Nürnberg, 13.10.2009 - 6 W 377/09
- LG Regensburg, 09.11.2009 - 7 T 517/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale
Auszug aus LG Regensburg, 26.01.2009 - 7 T 517/08
Die Gläubigervertreterin vertritt mit der Erinnerung vom 14.5.2008 die Auffassung, die Auslagenpauschale berechne sich bei den PKH-Gebühren nach den Regelgebühren und verweist auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg im Verfahren W 1943/06. Dem widersetzt sich der Bezirksrevisor beim Landgericht Regensburg unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 13 W 882/08), die sich mit der Auslagenpauschale bei der Beratungshilfe befasst.